Kühltechnologien und industrieller Lärmschutz
Die meisten Industrieanlagen umfassen neben dem eigentlichen Produktionsteil auch verschiedene Arten von Kühlsystemen: Verdunstungstürme oder Kondensatoren, Trockenkühler, adiabatische Kühler, Kaltwassersätze usw. In einigen Fällen müssen diese Anlagen strenge Lärmgrenzwerte einhalten, insbesondere in Bezug auf ihre Leistung und Größe. Die heutige Technologie ermöglicht es uns, optimale Schallpegel zu erreichen: Daher ist es wichtig, die Berechnungskriterien gut zu kennen.
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von Giorgio Lorenzetti, Technischer Berater
1. Lärmschutz bei Kühltechnologien: zu berücksichtigende Variablen
Die oben genannten Systeme verfügen über eine genau definierte Berechnung der Abmessungen: So muss der Schallleistungspegel auch die Emissionsfläche des Geräts selbst berücksichtigen.
Die europäische Norm EN ISO 3744 legt das Kriterium für die Berechnung des Schallleistungspegels von Maschinen mit messbaren Abmessungen „X, Y, Z“ fest. Nach dieser Norm muss eine Reihe von Schalldruckmessungen an Punkten mit gleichem Abstand zum Gerät durchgeführt werden: So erhält man einen gewichteten Mittelwert, zu dem dann der Logarithmus der Oberfläche desselben Geräts hinzugezählt werden muss. Als Ergebnis erhält man den berechneten Schallleistungspegel.
Die so berechneten Schallleistungsdaten der Geräte können für Kunden oder Berater nützlich sein, um die akustischen Auswirkungen neuer Anlagen zu prognostizieren. Das Vorhandensein von Hintergrundgeräuschen, möglichen Hindernissen oder reflektierenden Wänden sowie der von anderen Maschinen in der Umgebung erzeugte Lärm müssen bei dieser Messung berücksichtigt werden.
Der Schalldruckwert in einem bestimmten Abstand wird häufig von den Herstellern verlangt. Dieser Wert könnte falsch interpretiert werden. In der Norm ist nämlich festgelegt, dass das Gerät zur Berechnung des Schallleistungspegels „auf einer ebenen, reflektierenden Ebene in einer Umgebung, die einem akustischen Freifeld nahekommt“, aufgestellt werden muss: Es ist daher klar, dass ein gelieferter Schalldruckwert nicht unter anderen Bedingungen als den theoretisch berechneten ermittelt werden kann.
2. Lärmschutz: einige praktische Beispiele
Hier sind einige Fälle, mit denen ein geschulter Techniker umgehen können muss.
- Der Schalldruck wird in einer bestimmten Entfernung angefordert. In diesem Fall wird der Ausgangsschallleistungswert so berechnet, als ob die Quelle punktförmig wäre: d.h. der Einfall der Emissionsfläche wird vernachlässigt. Die geforderten Schalldruckwerte liegen fast immer innerhalb einer Entfernung von 15 Metern, d.h. der Grenze, innerhalb derer die Emissionsfläche immer berücksichtigt werden muss.
- Ausgehend von einer korrekt berechneten Schallleistung wird ein (vielleicht sehr niedriger) Schalldruck in einer bestimmten Entfernung gefordert. Wir wissen, dass der gelieferte Wert aufgrund des Vorhandenseins von Hindernissen oder anderer relevanter Geräusche keine wirkliche Bestätigung haben wird. In der Praxis wissen wir, dass dies nicht im „freien Feld“ und nicht „in Abwesenheit von Hintergrundgeräuschen“ geschieht, wie es die Norm verlangt).
- Die Schalldruckdaten werden auf der Grundlage eines Schallleistungswertes verlangt, der in diesem Fall anders berechnet wird als in der oben genannten europäischen Norm.
3. Zum Schluss
All diese Auslegungsvariablen führen zu Unterschieden, die erheblich sein können, wenn der Hersteller einen mit der Realität übereinstimmenden Lärmwert angeben muss.
Wie bereits erwähnt, wäre es vernünftig und korrekt, den nach EN ISO 3744 berechneten Schallleistungspegel des Geräts anzugeben; aus diesem Wert ist dann die Auswirkung abzuleiten, die er bestimmen kann, sobald die Maschine am Aufstellungsort aufgestellt ist.